Mineralische & unschädliche Bestandteile
Solange das Sandelastic aktiv ist, hängt die Entsorgung von regional geltenden Regelungen ab.
Durch die mineralischen, unschädlichen Bestandteile muss der Reitplatzsand nicht als Sondermüll behandelt werden.
Keinesfalls ist es notwendig, das Sandelastic nach Ende der Wirksamkeit aus der Tretschicht zu entfernen, da es rückstandslos aufgebraucht wird.



